Sie haben sich einen bedeutenden Auftrag oder ein bedeutendes Projekt in Europa gesichert und benötigen das Fachwissen eines professionellen Projektmanagers, Standortleiters oder vielleicht eines Geschäftsentwicklungsspezialisten, um direkt mit Kunden zu interagieren und neue Möglichkeiten zu verfolgen, die auf Ihre strategischen Ziele abgestimmt sind. Sie stehen jedoch vor der Herausforderung, dass es keinen rechtlichen Rahmen für die namentliche Einstellung einer bestimmten Person oder die Möglichkeit gibt, den/die richtigen Kandidaten für die Stelle zu identifizieren. Was ist Ihr nächster Schritt?
Mitarbeiter sind für den Erfolg eines jeden Unternehmens von entscheidender Bedeutung, doch ihre Verwaltung kann einen erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringen. Vom Rekrutierungsprozess über die Lohn- und Gehaltsabrechnung bis hin zur Bewältigung HR-bezogener Herausforderungen können die mit dem Personalmanagement verbundenen operativen Verantwortlichkeiten überwältigend sein. Wenn Sie vor diesen Herausforderungen stehen, könnte es sich lohnen, die Möglichkeit eines Mitarbeiterleasingmodells zu prüfen. Aber was genau ist Arbeitnehmerleasing und wie können Sie feststellen, ob es für Ihr Unternehmen die richtige Wahl ist?
Die Einführung eines Leiharbeitnehmermodells kann bei der Expansion Ihres Unternehmens mehrere Vorteile bieten:
Die Prüfung der Option der Arbeitnehmerüberlassung könnte einen strategischen Vorteil bei der effektiveren Verwaltung Ihrer Belegschaft bieten und es Ihnen ermöglichen, sich auf das Wachstum und andere wichtige Aspekte Ihres Unternehmens zu konzentrieren.
Die Nutzung der Rich Global Solutions GmbH (RGS) für Arbeitskräfteleasing-Dienstleistungen in Europa bietet eine Reihe von Vorteilen. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile einer Partnerschaft mit RGS:
Fachwissen und Spezialisierung
Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorschriften
Betriebseffizienz
Kulturelle und lokale Einblicke
Verpflichtung zur Exzellenz
Arbeitnehmerüberlassung und Arbeitnehmerüberlassung sind in Deutschland grundsätzlich synonym. Beide beziehen sich auf ein Modell, bei dem Mitarbeiter von einer Personalagentur eingestellt und dann zur Arbeit für die Kunden der Agentur überlassen werden. Der entscheidende Vorteil besteht darin, dass Sie als Endverbraucherunternehmen den überlassenen Arbeitnehmer so einsetzen können, als wäre er Ihr eigener Arbeitnehmer, ohne einen Arbeitsvertrag mit dem Zeitarbeitnehmer abschließen zu müssen.
Während sowohl eine Arbeitnehmerüberlassungsfirma als auch eine professionelle Arbeitgeberorganisation (PEO) einige Gemeinsamkeiten aufweisen, gibt es auch wichtige Unterschiede zwischen den beiden Arten von Vereinbarungen.
Die wichtigste besteht darin, dass im Allgemeinen ein Leiharbeiter für einen bestimmten Zeitraum oder ein bestimmtes Projekt eingestellt wird. Daher gelten sie oft als „Zeitarbeitskräfte“ und kehren nach getaner Arbeit zum Personaldienstleister zurück. Bei einem PEO hingegen könnte die Anstellung unbefristet sein. Und da das PEO die Verwaltung Ihres bestehenden Stammpersonals übernimmt, wird Ihr Team auch dann weiterhin für Sie an Ihrem Geschäftssitz arbeiten, wenn Sie Ihre Beziehung zum PEO beenden.
Grundsätzlich können in Deutschland ansässige Unternehmen Arbeitnehmer für die Arbeit in verschiedenen Ländern überlassen, die Machbarkeit und Rechtmäßigkeit hängt jedoch von folgenden Überlegungen ab:
Europäische Union (EU) und Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)
• Freizügigkeit : Innerhalb der EU und des EWR gilt der Grundsatz der Arbeitnehmerfreizügigkeit, der es Arbeitnehmern, auch Leiharbeitnehmern, grundsätzlich erlaubt, in anderen Mitgliedsstaaten mit weniger Einschränkungen zu arbeiten. Dies wird durch den Regulierungsrahmen der EU erleichtert, der darauf abzielt, eine faire Behandlung und einen gerechten Schutz der Arbeitnehmer in allen Mitgliedstaaten sicherzustellen.
Länder mit bilateralen Abkommen
• Sozialversicherungsabkommen : Deutschland hat Sozialversicherungsabkommen mit mehreren Ländern außerhalb der EU/des EWR. Diese Vereinbarungen enthalten häufig Bestimmungen zu befristeten Arbeitseinsätzen und können den Prozess der Arbeitnehmerüberlassung für die Arbeit in diesen Ländern erleichtern, indem sie die Pflichten und Rechte der sozialen Sicherheit klarstellen.
Dritte Länder
• Einhaltung lokaler Gesetze : Bei der Arbeitnehmerüberlassung in Länder ohne besondere Vereinbarungen mit Deutschland oder außerhalb des EU-/EWR-Rahmens achten wir auf die Einhaltung der lokalen Arbeitsgesetze des Gastlandes. Dazu gehört die Einholung der erforderlichen Arbeitsgenehmigungen und Visa, die Einhaltung lokaler Beschäftigungsstandards und die Gewährleistung des Schutzes der Rechte der überlassenen Arbeitnehmer gemäß den Vorschriften des Gastlandes.
Zu den Vorteilen gehören eine erhöhte Flexibilität bei der Personalbesetzung, eine Reduzierung der Rekrutierungs- und Verwaltungskosten sowie die Möglichkeit, je nach Geschäftsanforderungen schnell zu vergrößern oder zu verkleinern.
Wir wenden ein gründliches Auswahlverfahren an, das Interviews, Qualifikationsüberprüfungen und Kompetenzbewertungen umfasst, um sicherzustellen, dass unser Personal Ihren spezifischen Anforderungen entspricht.
Die Arbeitnehmerüberlassung darf in Deutschland nur für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten erfolgen. Allerdings kann dieser Zeitraum für denselben Arbeitnehmer erneut beginnen, wenn das Mietverhältnis für mehr als drei Monate unterbrochen wurde und mit Beginn eines neuen Mietverhältnisses begonnen wird.
Die Kosten können stark variieren und umfassen typischerweise das Gehalt des Arbeitnehmers, Sozialversicherungsbeiträge und eine Servicegebühr für die Leasingagentur. Abhängig von den Umständen können Sie mit der Zahlung von Einrichtungs- oder Anlaufkosten sowie einer Gebühr pro Mitarbeiter und Monat oder einem Prozentsatz der Lohn- und Gehaltsabrechnung rechnen. Detaillierte Preisstrukturen erhalten Sie auf Anfrage.
Der Prozess umfasst in der Regel die Definition Ihrer Anforderungen, die Auswahl von Kandidaten aus dem Pool der Agentur und deren Integration in Ihre Belegschaft, wobei Sie die Agentur durchgehend unterstützt.
Agenturen stellen die Einhaltung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) sicher, das die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland regelt, einschließlich Arbeitnehmerrechte, maximale Überlassungsdauer und gleiches Entgelt.
Agenturen bieten in der Regel die Möglichkeit, einen Ersatzmitarbeiter anzufordern, um sicherzustellen, dass Ihre Bedürfnisse zufriedenstellend erfüllt werden.
Überlassene Arbeitnehmer haben Anspruch auf die gleichen grundlegenden Arbeitsbedingungen wie das Stammpersonal des Auftraggebers, einschließlich gleicher Bezahlung, gleicher Arbeitszeit, gleichem Urlaub sowie gleicher Gesundheits- und Sicherheitsstandards gemäß AÜG.
Arbeitnehmer in Arbeitsleasingverträgen haben, ähnlich wie Festangestellte, Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen, einschließlich Krankenversicherung, Rentenbeiträge, Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung.
Abhängig von den Bedingungen Ihres Vertrags mit uns haben Sie möglicherweise das Recht, ein Praktikum abzulehnen, obwohl sich dies auf Ihren Beschäftigungsstatus bei uns auswirken kann.
Wir bieten vielfältige Unterstützung, darunter aufgabenbezogene Fragen, Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung und Unterstützung bei Verwaltungsaufgaben.
Die Arbeitnehmerüberlassung darf in Deutschland nur für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten erfolgen. Allerdings kann dieser Zeitraum für denselben Arbeitnehmer erneut beginnen, wenn das Mietverhältnis für mehr als drei Monate unterbrochen wurde und mit Beginn eines neuen Mietverhältnisses begonnen wird.
Am Ende eines Einsatzes kann Ihnen von uns eine weitere Stelle angeboten werden oder Sie kehren in unseren Pool zurück, bis eine andere passende Stelle frei wird.
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